1.Vertrag mit der Vermieterin
Die Vermieterin überlässt gegen Entgelt Räumlichkeiten an die Dame im Rahmen eines Mietvertrages.
Die gegenüber dem Gast zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Bestandteil des Mietvertrages mit der Vermieterin. Die Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Gast in eigene Verantwortung festgelegt. Soweit dritte Personen oder die Vermieterin den Gast empfängt oder telefonische Anfragen beantwortet, handeln diese im Auftrag der Dame.
2.Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch die Vermieterin
Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Vermieterin übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
Die Bewerbung der Damen erfolgt ausschließlich in deren Auftrag.
3.Zahlung
Für die Zimmerüberlassung wird kein gesondertes Entgelt an den Gast berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Gast und der Dame direkt abgerechnet.
4.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulm.
I.Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dame
1.Art und Umfang der Leistungen der Dame
Art und Umfang der der Dame gegenüber dem Gast geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.Leistungen der Vermieterin
Zwischen der Vermieterin und dem Gast wird kein Vertragsverhältnis begründet. Die Vermieterin erbringt gegenüber dem Gast keine Leistungen.
3.Entgelt
Das jeweilige Entgelt, welches der Gast der Dame zu zahlen hat, bezieht sich ausschließlich auf die von der Dame zu erbringenden Leistungen.
4.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulm.
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